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   OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21   

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OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21 (https://dejure.org/2024,180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.01.2024 - 9 LA 233/21 (https://dejure.org/2024,180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2024 - 9 LA 233/21 (https://dejure.org/2024,180)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3
    Ecoi.net; Einführung; Einführung von Erkenntnismitteln; Erkenntnismittel; Einführung von Erkenntnismitteln in das gerichtliche Asylverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Das Tatsachengericht darf einen auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteten Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die politischen Verhältnisse im Heimatstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vornehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.9.2019 - 1 B 43.19 - juris Rn. 45; NdsOVG, Beschluss vom 20.10.2023 - 4 LA 103/22 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 13.7.2022 - 1 A 187/21.A - juris Rn. 7).

    Ist dies der Fall, steht die Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft auch dann im Ermessen des Gerichts (s. a. § 98 VwGO i. V. m. § 412 Abs. 1 ZPO ), wenn die Erkenntnisquellen, aus denen das Gericht seine eigene Sachkunde schöpft, nicht in dem jeweiligen Verfahren eingeholt oder gerade auch nach § 411a ZPO in das Verfahren eingeführt worden sind; die Ablehnung eines hierauf gerichteten Beweisantrages setzt dann auch nicht voraus, dass das im Antrag angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich oder völlig ungeeignet sei (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.9.2019, a. a. O., Rn. 46 und vom 9.12.2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6; NdsOVG, Beschluss vom 20.10.2023, a. a. O., juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 10.7.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 7 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29.12.2004 - 1 B 91.04 - juris Rn. 3).

    Denn nur auf dieser Grundlage kann geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 10.7.2019, a. a. O., Rn. 7, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2022 - 19 A 544/21.A - juris Rn. 19).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2023 - 4 LA 103/22

    Akteur; Bewusst; bewusst und zielgerichtet Handeln; humanitäre Verhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Das Tatsachengericht darf einen auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteten Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die politischen Verhältnisse im Heimatstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vornehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.9.2019 - 1 B 43.19 - juris Rn. 45; NdsOVG, Beschluss vom 20.10.2023 - 4 LA 103/22 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 13.7.2022 - 1 A 187/21.A - juris Rn. 7).

    Ist dies der Fall, steht die Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft auch dann im Ermessen des Gerichts (s. a. § 98 VwGO i. V. m. § 412 Abs. 1 ZPO ), wenn die Erkenntnisquellen, aus denen das Gericht seine eigene Sachkunde schöpft, nicht in dem jeweiligen Verfahren eingeholt oder gerade auch nach § 411a ZPO in das Verfahren eingeführt worden sind; die Ablehnung eines hierauf gerichteten Beweisantrages setzt dann auch nicht voraus, dass das im Antrag angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich oder völlig ungeeignet sei (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.9.2019, a. a. O., Rn. 46 und vom 9.12.2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6; NdsOVG, Beschluss vom 20.10.2023, a. a. O., juris Rn. 5).

  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Das setzt aber jedenfalls voraus, dass sich der gerügte Fehler hinreichend eindeutig von der materiell-rechtlichen Subsumtion, d. h. der korrekten Anwendung des sachlichen Rechts abgrenzen lässt und der Tatrichter den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 10 B 19.13 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 - juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - 19 A 544/21

    Zulassung der Berufung wegen des geltend gemachten Verfahrensmangels der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Denn nur auf dieser Grundlage kann geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 10.7.2019, a. a. O., Rn. 7, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2022 - 19 A 544/21.A - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 09.12.2019 - 1 B 74.19

    Zum Verhältnis von Sachkunde des Gerichts und Sachverständigengutachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Ist dies der Fall, steht die Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft auch dann im Ermessen des Gerichts (s. a. § 98 VwGO i. V. m. § 412 Abs. 1 ZPO ), wenn die Erkenntnisquellen, aus denen das Gericht seine eigene Sachkunde schöpft, nicht in dem jeweiligen Verfahren eingeholt oder gerade auch nach § 411a ZPO in das Verfahren eingeführt worden sind; die Ablehnung eines hierauf gerichteten Beweisantrages setzt dann auch nicht voraus, dass das im Antrag angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich oder völlig ungeeignet sei (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.9.2019, a. a. O., Rn. 46 und vom 9.12.2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6; NdsOVG, Beschluss vom 20.10.2023, a. a. O., juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Verfahrensfehlerhaft nicht eingeführte Erkenntnismittel muss der Rechtsmittelführer - wenn sie ihm nicht ohne weiteres zugänglich sind - innerhalb der Rechtsmittelfrist anfordern, überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was er zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.4.2005 - 1 B 161.04 - juris Rn. 3; NdsOVG, Beschluss vom 9.3.2022 - 11 LA 142/21 - n. v.; OVG LSA, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 L 54/20.Z - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 1 B 91.04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtkundgabe einer Änderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 10.7.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 7 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29.12.2004 - 1 B 91.04 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2004 - 8 LA 146/04

    Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Asylverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21
    Darüber hinaus ist es zulässig, Erkenntnismittel in der Weise in das gerichtliche Verfahren einzuführen, dass die vom Gericht geführte Erkenntnismittelliste auf einer allgemein zugänglichen, den Beteiligten bekannten Internetseite veröffentlicht wird und denjenigen, die nicht über einen Internetzugang verfügen bzw. diesen nicht nutzen wollen, die Liste auf Anforderung gesondert zugeleitet und gleichzeitig angegeben wird, dass und wie die darin aufgeführten Erkenntnismittel beim Gericht eingesehen werden können (vgl. NdsOVG, Beschlüsse vom 9.3.2022 - 11 LA 142/21 - n. v., vom 8.7.2014 - 13 LA 16/14 - juris Rn. 4 und vom 26.10.2004 - 8 LA 146/04 - juris Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 14 ZB 17.30263

    Fehlerhafte Beweiswürdigung verstößt nicht gegen den Grundsatz auf rechtliches

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 13 LA 16/14

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht ordnungsgemäße Einbeziehung dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - 1 A 187/21

    Annahme der Sicherung des Lebensunterhalts durch einen gesunden arbeitsfähigen

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - 2 L 54/20

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht ordnungsgemäßer Einführung von

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 4 LA 2/24

    Erkenntnismittel; Einführung Erkenntnismittel; Gehörsverletzung; Gehörsverstoß;

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, die es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 -, juris Rn. 27; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2024 - 9 LA 233/21 -, juris Rn. 19).

    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2024 - 9 LA 233/21 -, juris Rn. 25 und Beschl. v. 10.7.2019 - 10 LA 35/19 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29.12.2004 - 1 B 91.04 -, juris Rn. 3).

    Denn nur auf dieser Grundlage kann geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2024 - 9 LA 233/21 -, juris Rn. 25 und Beschl. v. 10.7.2019 - 10 LA 35/19 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 9.2.2022 - 19 A 544/21.A -, juris Rn. 19).

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